

Betriebsverfassungsrecht
Die Energiewende-Industrie wächst und damit wachsen die Unternehmen. Organisationen in Veränderung führen häufig zu einer neuen Positionsbestimmung der Belegschaft und zur Gründung von Betriebsräten. Dies ist die Zeit, in der Arbeitgeber professionelle Unterstützung der Experten in Arbeitgeberverbänden benötigen.
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt in Deutschland die Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen im Betriebsrat oder auch einer Jugendarbeitnehmervertretung. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern sind diese Rechte in Deutschland umfassend gesetzlich geregelt.
Zentrale Aspekte der sozialen und personellen Angelegenheiten sind durch das Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig ausgestaltet, so beispielsweise Regelungen zur Lage und Verteilung der Arbeitszeit, Fragen der Ordnung des Betriebes, Fragen der Entgeltgestaltung oder auch der Einsatz technischer Einrichtungen bei Eignung zu Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten. Hier sind grundsätzlich Betriebsvereinbarungen abzuschließen.
In vielen Fällen stellt sich die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens und des Umfangs von Mitbestimmungsrechten. Hier stehen die Juristen aus den nordwindaktiv-Trägerverbänden beratend zur Seite. Sie unterstützen insbesondere auch bei der Konzeption und Verhandlung von auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Betriebsvereinbarungen bis hin zu Streitigkeiten der Betriebsparteien darüber in einer Einigungsstelle. Gleiches gilt für Ihre Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Im Fundus gibt es zahlreiche Muster praxisrelevanter Betriebsvereinbarungen und weitere Beispiele für in der Praxis vereinbarte Regelungen.
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