

Offshore-Entsendung
Im Zuge der Energiewende und der Installation von Windkraftanlagen auf hoher See verlagert sich der Arbeitsplatz für Fachkräfte immer häufiger aufs Wasser. Doch nimmt der Arbeitnehmer sein heimisches Arbeitsrecht mit ins Meer? Dorthin, wo deutsche Unternehmen mit ausländischen Wettbewerbern konkurrieren, die möglicherweise Vorteile nutzen? Die Bundesregierung war der Ansicht, dass das deutsche Arbeitsrecht auch auf See gilt. Ein Wettbewerbsnachteil, sagen unsere Mitglieder.
Im August 2013 ist die Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten in Kraft getreten. Sie regelt die Arbeitszeit für Arbeitnehmer, die Offshore-Tätigkeiten im deutschen Küstenmeer sowie in der sich anschließenden sogenannten „ausschließlichen Wirtschaftszone“ (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland erbringen.
Doch was bedeutet die Verordnung für die Praxis der Unternehmen, was haben Personalabteilungen zu beachten, welche Informationen benötigen die betroffenen Beschäftigten?
nordwindaktiv bietet den Mitgliedern seiner Mitgliedsverbände Antworten – auch beispielsweise zu den komplexen arbeitszeitrechtlichen Fragen bei Offshore-Einsätzen.
Viele weitere Fragen schließen sich an: Wann fällt Mehrarbeit an, wie sieht es mit einem möglichen Ausgleich von Mehrarbeit aus, was ist mit Transportzeiten, welche Behörde ist für die Einhaltung der Verordnung zuständig?
Ihre Ansprechpartner







Marcel Christmann
Hohenstaufenstraße 33
27570 Bremerhaven
+ 49 471 260-31
E-Mail schreiben







Stephan Kallhoff
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
+ 49 40 6378-4243
E-Mail schreiben